Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Artikels 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung).

Paragraf (§) 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) vom 01.03.2012, zuletzt geändert durch achte Änderungssatzung vom 03.06.2019, wird wie folgt geändert: 

§ 5 Gebührensätze

§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung (Gebührensätze) erhalten folgende Fassung:

Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB gelten die nachfolgenden Gebührensätze:

(1) Grundgebühren
  1. Allgemeine Grundgebühr (z. B. Musikalische Früherziehung / Grundausbildung) Jahresgebühr: 252,00 Euro; monatliche Rate: 21,00 Euro
  2. Ermäßigte Grundgebühr (z. B. Orchester / Chor) Jahresgebühr: 126,00 Euro; monatliche Rate: 10,50 Euro
(2)  Zusatzgebühren für Unterricht in den Abteilungen „Instrumental-/Vokalunterricht“ und „Förderklasse“
  1. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten): Jahresgebühr 150,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 12,50 Euro je Schüler
  2. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (60 Minuten): Jahresgebühr 282,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 23,50 Euro je Schüler
  3. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten): Jahresgebühr 240,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 20,00 Euro je Schüler
  4. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (60 Minuten): Jahresgebühr 402,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 33,50 Euro je Schüler
  5. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten): Jahresgebühr 240,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 20,00 Euro je Schüler
  6. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten): Jahresgebühr 426,00 Euro je Schüler; monatliche Rate 35,50 Euro je Schüler
  7. Einzelunterricht (30 Minuten): Jahresgebühr 570,00 Euro; monatliche Rate 47,50 Euro
  8. Einzelunterricht regulär (45 Minuten): Jahresgebühr 1038,00 Euro; monatliche Rate 86,50 Euro
  9. Einzelunterricht gefördert (45 Minuten): Jahresgebühr 858,00 Euro; monatliche Rate 71,50 Euro
  10. Förderklasse: Jahresgebühr 858,00 Euro; monatliche Rate 71,50 Euro
§ 10 Absatz 1 der Satzung (Gebührensätze) erhält folgende Fassung: 

 (1) Für die Vermietung von Instrumenten wird eine Gebühr erhoben. Die Mietgebühr richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Instruments. Sie wird monatlich (in der Regel von September bis einschließlich Juli) erhoben und beträgt für Instrumente

  • mit einem Wiederbeschaffungswert bis 1.000,00 Euro 10,00 Euro
  • mit einem Wiederbeschaffungswert bis 1.500,00 Euro 14,00 Euro
  • mit einem Wiederbeschaffungswert bis 2.500,00 Euro 18,00 Euro
  • mit einem Wiederbeschaffungswert über 2.500,00 Euro 22,00 Euro

 § 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Weilheim i.OB, 29.05.2020

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an