In seiner Sitzung am 10.04.2003 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Färbergasse II" in Bezug auf die Baugrenzen und sonstigen Festsetzungen für die Grundstücke Fl.Nr. 916 und 916/4, zwischen Schützenstraße, Bahnlinie und Färbergasse.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.07.2003 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellung-nahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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