Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 30.04.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet nördlich der Deutenhausener Straße für das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2111, Gemarkung Weilheim, zu ändern und zu erweitern.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Das Planungsgebiet wird im östlichen Bereich als „Gewerbegebiet“ (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordung (BauNVO) und im westlichen Bereich als „Mischgebiet“ (MI) gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird unter Anwendung der Vorschriften des § 4 a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden, dem sogenannten Scoping nach § 4 Absatz 1 BauGB.

Die Planungsunterlagen liegen in der Fassung vom 07.09.2020 in der Zeit vom 14.10.2020 mit 17.11.2020 erneut öffentlich aus.

Den Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den überarbeiteten Planungsunterlagen bis spätestens 17.11.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
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