Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße – Bereich Schwaigerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Für diese dem Außenbereich zuzuordnende Fläche wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit §§ 13a und 13 BauGB durchzuführen, da die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Vom Bebauungsplan werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 07.02.2020 nun folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 983-TF, 983/5, 982/1-TF, 981-TF und 982-TF, alle Gemarkung Weilheim i.OB. Das Gebiet wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Die Planungsunterlagen lagen zuletzt in der Fassung vom 07.02.2020 öffentlich aus. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Über die vorgetragenen Punkte wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung geänderten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 14.08.2020 in der Zeit vom 28.10.2020 mit 30.11.2020 erneut öffentlich aus.

Den Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den überarbeiteten Planungsunterlagen bis spätestens 30.11.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
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