Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.10.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB östlich des Narbonner Rings einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Waldorfschulzentrum“ nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ für Schule und Soziales gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Es soll ein Standort für schulische und soziale Einrichtungen geschaffen werden.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung lagen zuletzt in der Fassung der Planung vom 17.10.2019 mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 28.02.2020 mit 03.04.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die am Verfahren zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange wurden gehört. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB mit den im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Abwägungsergebnisses überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 28.09.2020 mit weiteren Unterlagen vor. Der überarbeitete Umweltbericht liegt in der Fassung vom 16.09.2020 vor. Die geänderten Planungsunterlagen in der Zeit vom 28.10.2020 mit 30.11.2020 erneut öffentlich aus. Neben den sich aus der Begründung zur Planung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen liegen folgende weitere umweltbezogene Informationen vor:

  • Baugrunderkundung vom 27.01.2017, Crystal Geotechnik
  • Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 28.10.2019; Müller-BBM GmbH, Planegg
  • Verkehrsuntersuchung vom16.09.2019; INGEVOST, Planegg
  • Wasser: Fließweganalyse und Bemessung externer Zuflüsse vom 17.09.2020; dibauco GmbH, Eching

Es wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den überarbeiteten Planungsunterlagen bis spätestens 30.11.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
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