Bekanntmachung

In seinen Sitzungen am 19.01.2021, 09.03.2021 und 20.07.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 870,
  • 870/1,
  • 871/8,
  • 882,
  • 883,
  • 884,
  • 885/2,
  • 887,
  • 889,
  • 2754/47-TF
  • 2754/54-TF,

Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahre 1967 weist für den zu ändernden Bereich durch Baulinien und Baugrenzen definierte Bauräume aus. Weiter setzt er das Maß der baulichen Nutzung durch Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Zahl den Vollgeschosse fest.

Es ist nun geplant, die Bebaubarkeit im Änderungsbereich durch städtebaulich verträgliche Nachverdichtung neu zu ordnen.

Diese 12. Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragraf (§)13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2022 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung auch unter Berücksichtigung der gebotenen artenschutzrechtlichen Aspekte der Planung liegt nun in der Fassung vom 21.04.2022 mit zugehöriger Begründung nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 21.04.2022 kann mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 13.05.2022 mit 14.06.2022 öffentlich eingesehen werden. Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.06.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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