Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.03.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2870 und 2870/1, Gemarkung Weilheim, einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtbauamts vom 22.03.2018 dargestellt und wurde am 05.07.2019 bekannt gemacht.

Das Gebiet wird als sonstiges „Sondergebiet“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Parkhaus“ festgesetzt.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 über vorgebrachte Bedenken und Anregungen abgewogen und entschieden, das Verfahren als „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ im Sinne von § 12 BauGB weiter zu führen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung geänderten Planungsunterlagen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die konkrete Vorhabensplanung lagen nochmals öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2022 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB erneut mit dem Bebauungsplan. Über die im Verfahren vorgetragen Einwendungen und Anregungen wurde abgewogen und entschieden. Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten und ergänzten Planungsunterlagen für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan sowie die überarbeitete konkrete Vorhabensplanung wurden nun in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 02.06.2022 gebilligt.

Die gebilligten Planungsunterlagen liegen nun mit allen vorliegenden Gutachten zu den Lärmwirkungen ausgehend von der Nutzung des Parkhauses einschließlich Heizzentrale sowie hinsichtlich der Reflexionswirkung durch das Parkhaus und der konkreten Vorhabensplanung erneut öffentlich aus. Ebenfalls liegen Informationen zur Altlastensituation auf dem Planungsgrundstück vor. Sie können in der Zeit vom 17.06.2022 mit 18.07.2022 öffentlich eingesehen werden.

Den betroffenen Eigentümern der Grundstücke angrenzend an das Plangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den beigefügten Planungsunterlagen bis spätestens 18.07.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die ausliegenden Planungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Es wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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