Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 folgendes Ergebnis der Abstimmung festgestellt:

1. Zahl der Stimmberechtigten: 17862

2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben: 10122

3. Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen:

3.1 beim 1. Bürgerentscheid (Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)):

6565 gültige Zustimmungen zum Bürgerentscheid (Ja-Stimmen) 
2908 gültige Ablehnungen des Bürgerentscheid (Nein-Stimmen)
9473 gültige Stimmen insgesamt 
649 ungültige Stimmen insgesamt

3.2 beim 2. Bürgerentscheid (Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)):

3220 gültige Zustimmungen zum Bürgerentscheid (Ja-Stimmen) 
5485 gültige Ablehnungen des Bürgerentscheid (Nein-Stimmen) 
8705 gültige Stimmen insgesamt
1417 ungültige Stimmen insgesamt

3.3 bei der Stichfrage:

5907 gültige Zustimmungen zum 1. Bürgerentscheid 
3118 gültige Zustimmungen zum 2. Bürgerentscheid 
9025 gültige Stimmen insgesamt 
1097 ungültige Stimmen insgesamt 

4. Der Abstimmungsausschuss stellte fest, dass

4.1 Der Bürgerentscheid „Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)“ mit 9473 gültigen Stimmen und davon mit 6565 Stimmen mehrheitlich im Sinne von Ja beantwortet wurde. Das nach Artikel 18a Absatz 12 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Abstimmungsquorum von 20 von Hundert (v. H.) der Abstimmungsberechtigen (3.573) ist erreicht. Somit ist der Bürgerentscheid mit Ja entschieden.

4.2 Der Bürgerentscheid „Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)“ mit 8705 gültigen Stimmen und davon mit 5485 Stimmen mehrheitlich im Sinne von Nein beantwortet wurde. Das nach Artikel 18a Absatz 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20 v.H. der Abstimmungsberechtigen (3.573) ist erreicht. Somit ist der Bürgerentscheid mit Nein entschieden.

4.3 In der Stichfrage erhielt mit 5907 Stimmen der Bürgerentscheid „Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)“ die einfache Mehrheit der 9025 abgegebenen gültigen Stimmen. Die Stichfrage ist nicht ausschlaggebend für das Abstimmungsergebnis.

Weilheim, 11.Oktober 2023 

Hink
Abstimmungsleiterin der Stadt Weilheim i.OB

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