BEKANNTMACHUNG
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Paragrafen (§§) 14 Absatz 1 und 17 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2023 beschlossene
SATZUNG
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“, die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2733/1-TF, 2737/17 und 2734, Gemarkung Weilheim, umfassend.
Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamtes vom 10.11.2021 im Maßstab 1 : 1000.
§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre
1) Die Geltungsdauer der mit Satzung vom 18.11.2021, bekannt gemacht am 23.11.2021, erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“ wird für die Grundstücke Fl.Nrn. 2733/1-TF, 2737/17 und 2734, Gemarkung Weilheim, um ein Jahr verlängert.
2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre zu laufen.
§ 2 In- und Außerkrafttreten
1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.
Weilheim i.OB, den 26.10.2023
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre wurde vom Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung (Ö 92/2023) beschlossen. Sie kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.