BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Paragrafen (§§) 14 Absatz 1 und 17 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2023 beschlossene

SATZUNG

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“, die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2733/1-TF, 2737/17 und 2734, Gemarkung Weilheim, umfassend.

Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamtes vom 10.11.2021 im Maßstab 1 : 1000.

§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre

1) Die Geltungsdauer der mit Satzung vom 18.11.2021, bekannt gemacht am 23.11.2021, erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Töllernallee Nord“ wird für die Grundstücke Fl.Nrn. 2733/1-TF, 2737/17 und 2734, Gemarkung Weilheim, um ein Jahr verlängert.

2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre zu laufen.

§ 2 In- und Außerkrafttreten

1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Weilheim i.OB, den 26.10.2023

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre wurde vom Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung (Ö 92/2023) beschlossen. Sie kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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