Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 14.11.2023 stimmte der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, dem vorliegenden Tekturantrag für den Neubau eines Parkhauses mit Energiezentrale, Krumpperstraße, zu und beschloss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkhaus Krumpperstraße“ samt Vorhaben- und Erschließungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Die Änderungen betreffen folgende Details:

  • Technisch bedingte Überschreitung der Höhe auf Grund der „Aufzugshaube“
  • Geometrische Anpassung des Gesamtgebäudes an das Achsraster von Goldbeck
  • Verschiebung und geometrische Anpassung des Treppenhauses Nord (in diesem Zug ist die Außentür in Achse 1 entfallen)
  • Brandwandabschnitt am Treppenhaus Nord entfällt
  • Spiegelung und geometrische Anpassung vom Treppenhaus Süd und Ergänzung der Aufzugsüberfahrt (Treppenhaus nicht mehr eingerückt in die Einstellhalle)
  • Geänderte Aufteilung der Einstellhalle (Wand von Achse 6 in Achse 7 verschoben, zusätzliche Wand mit großen Öffnungen in Achse 4)
  • Schacht in Massivbauweise ergänzt (Vergrößerung des Schachtes aufgrund erforderlicher Schalldämpfer), aus diesem Grund sind zwei Stellplätze je Parkebene entfallen
  • Neuanordnung der Schlupftüren in den Toren der Einstellhalle
  • Gefälleänderung in der Einstellhalle sowie auf der Rampe
  • Ergänzung eines zusätzlichen Raumes an der Südseite der Energiezentrale (Lage ursprünglicher Traforaum, jetzt Elektroraum – Trafo im Gebäude wurde nicht notwendig)
  • Ergänzung des Befüllschachtes für Hackschnitzel vor dem Hackgut-Lager (Raum E.05)
  • Anpassung der Treppen in der Energiezentrale an die Arbeitsstättenverordnung (Podeste ergänzt)
  • Anpassung der Geländehöhen

Diese Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes mit Begründung sowie die Tekturpläne in Form des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen in der Zeit vom 07.12.2023 mit 15.01.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Planungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.01.2024 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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