Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 18.01.2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Freizeit- und Sportpark am Narbonner Ring“ in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Errichtung von zwei zusätzlichen Tennisplätzen auf Teilflächen der Grundstücke mitt den Flurnummern ( Fl.Nrn.) 2686 und 2687, Gemarkung Weilheim. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Diese nun verfahrensrechtlich nach Billigung des Planungsentwurfes vom 18.07.2023 eingeleitete 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Die betroffenen und jüngst als Biotop festgestellten Flächen werden ausgeglichen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan wird mit zugehörender Begründung in der Fassung vom 24.10.2023 hiermit öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 13.12.2023 mit 19.01.2024.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie  digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die  Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird  hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.01.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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