Bekanntmachung

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Hangstraße / Am Öferl“ in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Das Änderungsverfahren wurde mit Amtsblatt vom 07.11.2023 sowie der Beteiligung der Nachbarn und Fachstellen am 30.10.2023 eingeleitet. Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 mit dem Änderungsverfahren und einem nochmaligen Antrag des Investors zur Verlegung der Tiefgaragenrampe im Baugebiet MU1 und Verlegung der Trafostation ins Baugebiet MU3 befasst. Beiden Anträgen konnte zugestimmt werden mit der Maßgabe, dass die Tiefgaragenabfahrt so weit als möglich mit einem Gründach überdacht werden muss.

Die beiden Anpassungen wurden nun in die laufende 1. vereinfachte Änderung eingearbeitet. Der insoweit ergänzte Änderungsplan samt Begründung liegt erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 15.01.2024 mit 02.02.2024. Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. 

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Änderungsplan wird mit zugehörender Begründung in der Fassung vom 20.10.2023 hiermit öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 08.11.2023 mit 04.12.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.  

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke und betroffenen Fachbehörden, wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.02.2024 gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB mögliche Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten bzw. ergänzten Teilen (Verlegung TG-Rampe und Verlegung Trafostation) vorgebracht werden können.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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