Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.02.2023 eine 33. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich„Sonderbaufläche Solar“ Photovoltaik – Freiflächenanlage Altvaterstraße gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen. Der Planung wurde in der Sitzung am 25.01.2024 zugestimmt.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll auf einer Teilfläche der Flurnummer (Fl.Nr.) 4000/68 von zirka 0,60 Hektar (ha) an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche für Solarnutzung ausgewiesen werden.

Vom Geltungsbereich ist das im beiliegend abgedruckten Auszug aus dem Änderungsplan umrandet dargestellte Grundstück mit den Flurnummer 4000/68, Gemarkung Weilheim i.OB, Lichtenau, mit einer Fläche von zirka 0,60 ha.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung und Umweltbericht für diese Änderung liegen in der Fassung vom 20.12.2023 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität und Versickerung,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

vor.

Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 13.02.2024 mit 22.03.2024 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, und digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß Paragrafen (§§) 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 22.03.2024 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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