Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.03.2023 eine 31. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Sonderbaufläche Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost“ gemäß Paragraf (§) 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planung wurde in der Sitzung am 25.01.2024 zugestimmt. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2118, Gemarkung Weilheim i.OB, mit zirka 1,10 Hektar (ha) an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche für Solarnutzung ausgewiesen werden.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Auszug aus dem Änderungsplan umrandet dargestellte Grundstück Fl.Nr. 2118, Gemarkung Weilheim i.OB, mit einer Fläche von zirka 1,10 ha.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung und Umweltbericht für diese Änderung liegen in der Fassung vom 01.07.2024 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, Versickerung und Niederschlagswasser,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt und Lebensräume,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

vor. Soweit Festsetzungen oder Hinweise des Änderungsplanes auf Vorschriften des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Normen) oder sonstige außerstaatliche Regelwerke verweist, können diese beim Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer-Nr. 203, während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 13.09.2024 mit 18.10.2024 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, und digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß Paragrafen (§§) 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.10.2024 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.