Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.05.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, das bestehende Gewerbegebiet am Leprosenweg nach Norden zu erweitern und hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasste die damaligen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) Flurnummern (Fl.Nrn.) 115/2, 116, 117, 118-TF, 119, 120, 126-TF und 127/2, Gemarkung Unterhausen. Ziel der Planung war eine geordnete und städtebaulich verträgliche Fortentwicklung der Gewerbeflächen im Bereich des Leprosenweges mit Weiterführung der Erschließungswege und Sicherung des westlich im Erweiterungsbereich gelegenen Biotops.

In einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Bayerische Verwaltungsgerichtshof - BayVGH, Beschluss vom 23.03.2023, Aktenzeichen 1 NE 22.2414) setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Vollzug des bereits bekannt gemachten Bebauungsplanes „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ vorläufig aus.

Auf Grund dieser gerichtlichen Entscheidung hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in der Sitzung am 27.07.2023 die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung geäß. Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Leprosenweg II Erweiterung Nord“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 24.09.2024), den zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplänen (VEP) mit Anlage sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde (https://www.weilheim.de) unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bebauungspläne oder Satzungen in Aufstellung“ beziehungsweise der Adresse https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtverwaltung/stadtbauamt/bauleitplanung/bebauungsplan-oder-satzung-in-aufstellung sowie im Geoportal Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de → Weilheim i.OB → laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar zu den Schutzgütern:

  • "Mensch / Erholung" - Auswirkungen auf Erholungsbereiche; Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Geruch)
  • „Boden“ - schädliche Bodenveränderungen und Altlasten; Baugrundbeschaffenheit; Versickerungsfähigkeit
  • „Wasser“ - Versickerungsfähigkeit des Bodens; Starkregenereignisse, Grundwasser
  • "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
  • "Pflanzen / Tiere" - Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen; geschützte Lebensräume, Eingriffe in Natur und Landschaft; arten- und naturschutzrechliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • „Klima / Luft“ - Informationen zu Klimaauswirkungen, Klimaökologie; Luftaustausch, Erhitzung, Kaltluftprozessgeschehen
  • "Landschaftsbild" - Schutzwürdigkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild; Kompensation landschaftlicher Eingriffe: Ortsrandeingrünung, Ausgleichsflächen
  • „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Denkmalschutz; vorhandene Leitungen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (das heißt bis einschließlich 04.11.2024) abgegeben werden.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail, gegebenenfalls mit Anlagen im pdf-Format) übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter) eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der / den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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