Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 09.07.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Marienplatz, Kirchplatz, Ledererstraße, Kistlergasse“ für seinen Geltungsbereich zu ändern. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke umfasst:
Flurnummern (Fl.Nrn.)
- 183,
- 195,
- 196,
- 197,
- 198,
- 198/2,
- 199,
- 201,
- 202,
- 203,
- 205,
- 206,
- 207,
- 208,
- 209,
- 210,
- 210/1,
- 211,
Gemarkung Weilheim
Mit dieser 2. vereinfachten Änderung werden die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu gefasst. Es verbleibt bei der Qualität „Besonderes Wohngebiet“ (WB) gemäß § 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit geänderter Definition der zulässigen Nutzungen.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „besondere Wohnbaufläche“ dar. Ziel der Änderungsplanung ist eine bauleitplanerische Umsetzung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Weilheim i.OB mit verbindlichen Regelungen für zulässige Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Hierdurch sollen Nutzungskonflikte vermieden werden und Schutzinteressen gewahrt bleiben.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt sind. Durch die Änderung werden keine Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b des BauGB genannten Schutzgütern bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Der Entwurf der Änderungsplanung sowie die Begründung werden in der Fassung vom 09.07.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung der Änderungsplanung mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 25.10.2024 mit 26.11.2024.
Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 26.11.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.
Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister