Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 09.07.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Trifthof II“ für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern.Der Geltungsbereich ist in beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit dieser 7. vereinfachten Änderung wird die bislang als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzte östliche Teilfläche des Grundstückes Flurnummer (Fl.Nr.) 1101/3, Gemarkung Weilheim, als Bestandteil der Straße „Holzhofring“ als solche aufgegeben. Stattdessen wird auf dieser Fläche eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Für den Bebauungsplan verbleibt es insgesamt bei der Festsetzung „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Art der baulichen Nutzung.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung bleiben durch die Änderung unberührt.
Durch die oben genannten Änderungen werden keine schutzwürdigen Flächen im Sinne des BauGB und des Naturschutzgesetztes betroffen. Ein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, wird nicht begründet. Durch die Bebauung erfolgt keine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (keine Fauna-Flora-Habitat-Gebiete oder Bereiche der Vogelschutzrichtlinie).
Gleichzeitig mit dieser 7. vereinfachten Änderung wird der Bebauungsplan „Trifthof II“ unter Einarbeitung der Festsetzungen aller früheren rechtsverbindlichen Fassung des Bebauungsplanes aktualisiert und neu bekannt gemacht.
Der Entwurf der Änderungsplanung sowie die Begründung werden in der Fassung vom 28.08.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 25.10.2024 mit 26.11.2024.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 26.11.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister