Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.03.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für den Bereich „Gartenstraße / Moosstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 12.03.2024 folgende Grundstücke bzw. Grundstückteilflächen erfasst:

Flurnummern (FlNrn.):

  • 3167,
  • 3167/61,
  • 3168/3,
  • 3167/44,
  • 3167/45,
  • 3167/51,
  • 3167/52,
  • 3167/53,
  • 3167/42,
  • 3167/58,
  • 3167/60,
  • 3210/47,
  • 3210/50,
  • 3210/57,
  • 3168/2,
  • 3167/3,
  • 3167/62,
  • 3167/56,
  • 3167/54,
  • 3167/39,
  • 3167/49,
  • 3167/47,
  • 3167/46,
  • 3167/66,
  • 3167/2,
  • 3175/1,
  • 3175,
  • 3174,
  • 3173,
  • 3172,
  • 3172/3,
  • 3172/4,
  • 3171,
  • 3170,
  • 3100,
  • 3100/5,
  • 3100/3,
  • 3102,
  • 3104,
  • 3163,
  • 3167/5,
  • 3167/63,
  • 3167/57,
  • 3167/55,
  • 3167/40,
  • 3167/50,
  • 3167/48,
  • 3174/2,
  • 3173/2,
  • 3172/2,
  • 3171/2,
  • 3170/2,
  • 3100/2,
  • 3100/4,
  • 3110/3,
  • 3191/2

alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einem Umweltbericht wird daher abgesehen. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „Wohnbaufläche“ dar. Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Ortsbereiches zwischen der Sommerstraße, Gartenstraße, Frühlingstraße und Moosstraße.

Zur Sicherung der Planung wurde gleichzeitig der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gartenstraße / Moosstraße“ beschlossen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre erfolgten im Amtsblatt am 26.03.2024.

Die Planung und die dazugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 25.11.2024 mit 30.12.2024 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.