BEKANNTMACHUNG

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wielenbach hat in der öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Satzung wurde am 28.11.2024 durch den Schulverbandsvorsitzenden ausgefertigt.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte gemäß Artikel 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) im Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 42 vom 18.12.2024.

Die Stadt Weilheim i.OB weist hiermit gemäß Artikel 21 Absatz 2 KommZG auf die vorgenannte Bekanntmachung hin.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.