Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat bereits in der Sitzung am 24.11.2022 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Energiezentrale Kranlöchl“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die sich ergebenden Korrekturen in die Planung eintragen und insbesondere einen Umweltbericht erarbeiten zu lassen und damit für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der korrigierte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 20.03.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Bauleitplanung/Bebauungspläne oder Satzungen in Aufstellung“ beziehungsweise unter dieser Adresse sowie im Geoportal Bayern, ⇒ Weilheim i.OB  ⇒ laufende Bauleitplanverfahren einsehbar. Hierzu wird auch bekannt gemacht, dass sich nach einer Grundstücksarrondierung der Geltungsbereich der Änderung nur auf Flurnummer (Fl.Nr.) 2684, Gemarkung Weilheim i.OB, bezieht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

zu den Schutzgütern

  • "Mensch / Erholung“ in Bezug auf Erholungseignung des Gebiets, Immissionsschutz (Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Geruch);
  • „Boden“ in Bezug auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, Baugrundbeschaffenheit, Versickerungsfährigkeit;
  • „Wasser“ in Bezug auf Versickerungsfähigkeit des Bodens, Starkregenereignisse, Grundwasser und Trinkwasserversorgung;
  • "Klima / Luft“ in Bezug auf Informationen zu Klimaauswirkungen, Luftaustausch, Erhitzung, Kaltluftprozessgeschehen;
  • "Landschaftsbild" in Bezug auf Schutzwürdigkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Kompensation landschaftlicher Eingriffe: Eingrünung sowie
  • „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler, vorhandene Leitungen

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der / den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern zugänglich.

Weilheim i.OB

Markus  Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.