Bekanntmachung

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2025 (Ö 21/2025) beabsichtigt die Stadt Weilheim i.OB folgende öffentlich gewidmete Verkehrsfläche (Teilfläche) einzuziehen:

Teilfläche Ortsstraße Holzhofring Nr. 23

Flurnummer (Fl.Nr.) 1101/13 der Gemarkung Weilheim i.OB

Anfangspunkt: Holzhofring (km 0,101)

Endpunkt: Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1101/13

Länge: ca. 55 Meter

Die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche) ist vorgesehen, da der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner Sitzung am 09.07.2024 beschloss, den Bebauungsplan „Trifthof II“ im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Mit dieser 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurde die bislang als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzte östliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1101/13, Gemarkung Weilheim (vergleiche Anlage Lageplan), als Bestandteil der Straße „Holzhofring“ als solche aufgegeben. Stattdessen wurde auf dieser Fläche eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.

Für den Bebauungsplan verbleibt es insgesamt bei der Festsetzung „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Art der baulichen Nutzung. Gleichzeitig mit dieser 7. vereinfachten Änderung wurde der Bebauungsplan „Trifthof II“ unter Einarbeitung der Festsetzungen aller früheren rechtsverbindlichen Fassung des Bebauungsplanes aktualisiert und neu bekannt gemacht.

Nach Durchführung des förmlichen Verfahrens wurde die Bebauungsplanänderung am 03.12.2024 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 20.12.2024.

Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1101/13 Gemarkung Weilheim ist somit entbehrlich geworden und soll daher eingezogen werden (siehe Lageplan in der Anlage).

Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BayStrWG ist die Absicht zur Einziehung einer Straße drei Monate vorher anzukündigen. Die Absicht der Stadt Weilheim i.OB zur Einziehung der vorstehend angeführten öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verfahrensunterlagen (Planungsunterlagen Änderung Bebauungsplan „Trifthof II“) zur Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche Ortsstraße Nr. 236) liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Sie können auch digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken bis spätestens 21.06.2025 vorgebracht werden.

Weilheim i.OB, 20.03.2025

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.