Bekanntmachung
Im Bereich des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ wurde unter anderem mit öffentlicher Bekanntmachung vom 21.11.2005 ein Teilbereich mit den Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (aktuell)
- 1573-TF,
- 1603/2-TF,
- 1604,
- 1604/2,
- 1605,
- 1605/2 bis /5,
- 1606,
- 1606/2,
- 1606/7,
- 1607/2,
- 1607/5,
- 1607/6,
- 1607/8 bis /12,
- 1607/14,
- 1608/4,
- 1608/7 bis 1608/11
- und 1608/14,
jeweils Gemarkung Weilheim, als eigenständiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Weinhart-, Troger-, Lienhartstraße“ rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Weinhart-, Troger, Lienhartstraße“ umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll für die Bürger eine nachvollziehbare Bebauungsplanstruktur im Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost“ für den Bereich Weinhart-, Troger-, Lienhartstraße“ erhält somit ab Bekanntmachung dieser Umbenennung die neue Bezeichnung „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich V“. Ebenfalls umbenannt wird mit gleicher Bezeichnung die rechtsverbindliche Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.06.2006 (1. vereinfachte Änderung).
Die Umbenennung des Bebauungsplanes ist auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik „Bauleitplanung“ eingepflegt und kann dort unter den Suchbegriff „Weilheim Süd-Ost“ bzw. „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich V“ oder der Nummer „003d“ aufgerufen werden.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister