Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 11.02.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Östlich der Römerstraße Teil B“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2320/39, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit dieser Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, den auf dem Grundstück bislang festgesetzten eingeschossigen Anbau an das Hauptgebäude auch in zweigeschossiger Ausführung erstellen zu können. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.
Diese Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Die Planung zur 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Östlich der Römerstraße Teil B“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Fassung vom 27.02.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 21.03.2025 mit 25.04.2025.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.04.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister