hier: Bebauungsplan "Weilheim Süd-Ost - Teilbereich II"

Bekanntmachung

Im Bereich des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ wurde unter anderem mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20.12.1990 ein Teilbereich mit den Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (aktuell) 

  • 1573-TF,
  • 1598-TF,
  • 1599,
  • 1599/2 bis /12,
  • 1599/14,
  • 1600/5-TF und
  • 1606/4-TF,

jeweils Gemarkung Weilheim, im südlichen Bereich der Krottenkopfstraße als eigenständiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost für den Bereich Krottenkopfstraße“ rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost für den Bereich Krottenkopfstraße“ umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll für die Bürger eine nachvollziehbare Bebauungsplanstruktur im Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ geschaffen werden.

Der Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost für den Bereich Krottenkopfstraße“ erhält somit ab Bekanntmachung dieser Umbenennung die neue Bezeichnung „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich II. Ebenfalls umbenannt wird mit gleicher Bezeichnung die rechtsverbindliche Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom

  • 05.03.1994 (1. vereinfachte Änderung)
  • 05.11.1998 (2. vereinfachte Änderung)
  • 05.10.2013 (3. vereinfachte Änderung)
  • 05.04.2023 (4. vereinfachte Änderung)

Die Umbenennung des Bebauungsplanes ist auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik „Bauleitplanung“ eingepflegt und kann dort unter den Suchbegriff „Weilheim Süd-Ost“ beziehungsweise „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich II“ oder der Nummer „003a“ aufgerufen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.