Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 11.02.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München - GAP“ für die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 1055-TF, 1057/1, 1057/6 bis /10, 1057/22 bis /41, 1057/77 bis /81, 1057/96 bis /100, 1057/102, 1058, 1085/16-TF und 1086/2-TF, Gemarkung Weilheim, zu ändern.
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, durch Anhebung des Dachstuhles zusätzlichen Wohnraum in den Wohngebäuden zu schaffen. Weitere Möglichkeiten zum Umbau der Gebäude werden zusätzlich festgesetzt. und durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung (hier: Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß Paragraf § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) ergänzt. Hierdurch wird der Bebauungsplan bauplanungsrechtlich zu einem qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Gleichzeitig mit dieser Änderung wird entsprechend dem diesbezüglichen Beschluss des Bauausschusses vom 08.10.2024 eine Neustrukturierung des bisherigen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Bebauungsplan erhält für seinen Geltungsbereich die Bezeichnung „Trifthofsiedlung II“ und ersetzt für seinen Geltungsbereich alle früheren Fassungen des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungs- / Änderungsbeschlusses.
Die Planung zum Bebauungsplan „Trifthofsiedlung II“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Fassung vom 26.03.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 23.04.2025 mit 30.05.2025.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.05.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister