Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 20.02.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Altvaterstraße“ gebilligt. Die dementsprechende 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich genehmigt und seit 20.03.2025 verbindlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, die sich ergebenden Korrekturen in die Planung einzutragen und damit für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der korrigierte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit
vom 06.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde (www.weilheim.de) unter der Rubrik „Bauleitplanung/Bebauungspläne oder Satzungen in Aufstellung“ beziehungsweis der Adresse www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtverwaltung/stadtbauamt/bauleitplanung sowie im Geoportal Bayern www.bauleitplanung.bayern.de / Weilheim i.OB / laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Mensch / Erholung:
Art der vorhandenen Informationen:
- Erholungseignung des Gebiets
- Immissionsschutz (Blendwirkung, Luftschadstoffe, Geruch)
Boden:
Art der vorhandenen Informationen:
- schädliche Bodenveränderungen und Altlasten
- Baugrundbeschaffenheit, Versickerungsfähigkeit
Wasser:
Art der vorhandenen Informationen:
- Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Starkregenereignisse
- Grundwasser und Trinkwasserversorgung, Drainagen in der Lichtenau
Fläche:
Art der vorhandenen Informationen:
- Flächenversiegelung
- Flächeninanspruchnahme
Pflanzen / Tiere:
Art der vorhandenen Informationen:
- Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen,geschützte Lebensräume,
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- arten- und naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Klima / Luft:
Art der vorhandenen Informationen:
- Klimaauswirkungen
- Luftaustausch
- Erhitzung
- Kaltluftprozessgeschehen
Landschaftsbild:
Art der vorhandenen Informationen:
- Schutzwürdigkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Kompensation landschaftlicher Eingriffe: Eingrünung
Kultur und sonstige Sachgüter:
Art der vorhandenen Informationen:
- Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler
- vorhandene Leitungen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bis spätestens 30.06.2025 abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister