Bekanntmachung

Im Bereich des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ wurde unter anderem mit öffentlicher Bekanntmachung vom 11.01.1993 ein Teilbereich im nördlichen Bereich der Krottenkopfstraße mit den Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) Flurnummern (aktuell)

  • 1598-TF,
  • 1600,
  • 1600/2,
  • 1600/3,
  • 1600/4,
  • 1600/5-TF,
  • 1600/6,
  • 1600/7 und
  • 1603/3-TF,

jeweils Gemarkung Weilheim, als eigenständiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost, Krottenkopfstraße für Fl.Nr. 1600 und 1600/2 rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in beigefügten Lageplan dargestellt,

Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“, Krottenkopfstraße“ umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll für die Bürger eine nachvollziehbare Bebauungsplanstruktur im Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ geschaffen werden.

Der Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost, Krottenkopfstraße für Fl.Nr. 1600 und 1600/2“ erhält somit ab Bekanntmachung dieser Umbenennung die neue Bezeichnung „Weilheim Süd-Ost Teilbereich III. Ebenfalls umbenannt werden mit gleicher Bezeichnung die rechtsverbindlichen Änderungen in der Fassung der jeweiligen Bekanntmachung vom

  • 05.11.1993 (1. vereinfachte Änderung „Kirchengrundstück“)
  • 20.05.1995 (2. vereinfachte Änderung „Kirchengrundstück“)

Die Umbenennung des Bebauungsplanes ist auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik „Bauleitplanung“ eingepflegt und kann dort unter den Suchbegriff „Weilheim Süd-Ost“ beziehungsweise „Weilheim Süd-Ost Teilbereich III“ oder der Nummer „003b“ aufgerufen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.