Bekanntmachung
Im Bereich des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ wurde unter anderem mit öffentlicher Bekanntmachung vom 11.01.1993 ein Teilbereich im nördlichen Bereich der Krottenkopfstraße mit den Grundstücken beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) Flurnummern (aktuell)
- 1598-TF,
- 1600,
- 1600/2,
- 1600/3,
- 1600/4,
- 1600/5-TF,
- 1600/6,
- 1600/7 und
- 1603/3-TF,
jeweils Gemarkung Weilheim, als eigenständiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost, Krottenkopfstraße für Fl.Nr. 1600 und 1600/2“ rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in beigefügten Lageplan dargestellt,
Mit Beschluss vom 14.03.2023 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“, Krottenkopfstraße“ umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll für die Bürger eine nachvollziehbare Bebauungsplanstruktur im Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Weilheim Süd-Ost, Krottenkopfstraße für Fl.Nr. 1600 und 1600/2“ erhält somit ab Bekanntmachung dieser Umbenennung die neue Bezeichnung „Weilheim Süd-Ost Teilbereich III“. Ebenfalls umbenannt werden mit gleicher Bezeichnung die rechtsverbindlichen Änderungen in der Fassung der jeweiligen Bekanntmachung vom
- 05.11.1993 (1. vereinfachte Änderung „Kirchengrundstück“)
- 20.05.1995 (2. vereinfachte Änderung „Kirchengrundstück“)
Die Umbenennung des Bebauungsplanes ist auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik „Bauleitplanung“ eingepflegt und kann dort unter den Suchbegriff „Weilheim Süd-Ost“ beziehungsweise „Weilheim Süd-Ost Teilbereich III“ oder der Nummer „003b“ aufgerufen werden.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister