Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.09.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost“ - Bereich Karwendelstraße - für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Mit dieser 5. vereinfachten Änderung werden durch ergänzende Festsetzungen insbesondere zu den überbaubaren Grundstücksflächen Möglichkeiten geschaffen, bestehende Wohngebäude generationengerecht umzubauen und energetisch zu sanieren. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. 

Diese 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes soll darüber hinaus unter Einarbeitung aller relevanten Festsetzungen aus den früheren Fassungen des Bebauungsplanes im Rahmen einer Neubekanntmachung unter der künftigen Bezeichnung Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ den bislang gültigen Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost“ Bereich Karwendelstraße ersetzen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägungsentscheidung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ - Bereich Karwendelstraße -, künftig: „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ werden nun in der Fassung vom 14.04.2025 nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 06.05.2025 mit 10.06.2025.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit nochmals gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.06.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.