(Beschlossen durch den Stadtrat am 10.04.2025)
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund erlässt aufgrund Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024:
Paragraf (§) 1
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024 wird wie folgt geändert:
§ 3 (Gebührenhöhe) der Satzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.
(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Dorfspatzen Unterhausen beträgt für alle Kinder
a) in der Kinderkrippe:
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 315,00 Euro und ab 01.09.2026 330,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 345,00 Euro und ab 01.09.2026 360,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 375,00 Euro und ab 01.09.2026 390,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 405,00 Euro und ab 01.09.2026 420,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 435,00 Euro und ab 01.09.2026 450,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 465,00 Euro und ab 01.09.2026 480,00 Euro
b) im Kindergarten:
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 185,00 Euro und ab 01.09.2026 200,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 205,00 Euro und ab 01.09.2026 220,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 225,00 Euro und ab 01.09.2026 240,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 245,00 Euro und ab 01.09.2026 260,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 265,00 Euro und ab 01.09.2026 280,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
- bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 305,00 Euro und ab 01.09.2026 320,00 Euro
(3) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Mittagessen (Verpflegungsbeitrag) sind in den Gebühren nach Absatz 2 nicht enthalten. Der Verpflegungsbeitrag wird je nach Inanspruchnahme durch die Einrichtung oder mittels Buchungs- und Abrechnungsportal (z.B. kitafino) abgerechnet.
Der Verpflegungskostenbeitrag je Essen beträgt ab 01.09.2025 4,25 Euro.
Es ergeben sich folgende Monatsbeträge:
- 1 Essen pro Woche 17,00 Euro
- 2 Essen pro Woche 34,00 Euro
- 3 Essen pro Woche 51,00 Euro
- 4 Essen pro Woche 68,00 Euro
- 5 Essen pro Woche 85,00 Euro
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Weilheim, 16.04.2025
Markus Loth
Erster Bürgermeister