Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 03.12.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München - GAP“ zu ändern.

Für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 1057/21, 1057/51, 1057/53, 1057/61, 1057/66 und 1057/68, Gemarkung Weilheim, wird die Möglichkeit geschaffen, zugelassene Balkone an den Giebelfassaden mit einer Überdachung in Glas- oder Metall-Glas-Ausführung zu errichten. Der Bebauungsplan wird darüber hinaus in seinem Geltungsbereich um die Grundstücke Fl.Nrn. 1057/103, 1057/106 - /108 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1025, jeweils Gemarkung Weilheim, erweitert und durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung  - hier: Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) -ergänzt. Hierdurch wird der Bebauungsplan bauplanungsrechtlich zu einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Gleichzeitig mit dieser Änderung wird entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses vom 08.10.2024 eine Neustrukturierung des bisherigen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Bebauungsplan erhält für seinen Geltungsbereich die Bezeichnung „Trifthofsiedlung I“.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung  nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägungsentscheidung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Trifthofsiedlung I“ werden nun in der Fassung vom 11.04.2025 nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 21.05.2025 mit 25.06.2025.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit nochmals gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.06.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.