Bekanntmachung 

Bereits in seiner Sitzung am 21.11.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Römerstraße / Hardtkapellenstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Nach einer längeren Planungsphase liegt nun ein Entwurf vom 27.05.2025 vor, mit dem das Bauleitplanverfahren begonnen werden soll.

Vom Geltungsbereich werden die im anliegenden Lageplan umrandet dargestellten Grundstücke, Flurnummer (Fl.Nr.) 2262-Teilfläche (Römerstraße), 2263/2-Teilfläche (Hardtkapellenstraße), 2264, 2264/7-Teilfläche (Andreas-Schmidtner-Straße), 2264/10, 2264/13 und 2264/14, Gemarkung Weilheim i.OB erfasst. Die Bauflächen werden gemäß der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialer Wohnungsbau“ und „Soziale Zwecke“ festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Zwischenzeitlich liegt hierzu der ausgearbeitete und abgestimmte Planungsentwurf vom 27.05.2025 samt entsprechenden Gutachten vor. Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Baugebiets mit Geschosswohnungsbauten.

Die Planungsunterlagen und die zugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.09.2025 mit 30.10.2025 öffentlich aus. Es handelt sich um eine Planung der Innenentwicklung nach Paragraf (§) 13a Baugesetzbuch (BauGB), so dass auf einen Umweltbericht verzichtet wird.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.10.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.