Bekanntmachung

Bedingt durch Änderungen in der Gesetzeslage und auf Grund einer Vielzahl von Anfragen aus der Bevölkerung stellt die Stadt Weilheim i.OB einen einfachen Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit verbindlichen Regelungen zur Steuerung einer Bebauung und Nutzung von Grundstücken auf.

Mit diesem einfachen Bebauungsplan werden insbesondere Regelungen für folgende Sachverhalte aufgestellt:

  • bauleitplanerischer Umgang mit kleinen Wohngebäuden / Tiny-Häusern
  • Gestaltung von Dächern
  • Nutzung von Sonnenenergie
  • Freiflächengestaltung, Bepflanzungen und Einfriedungen

Ergänzend werden allgemein gültige Hinweise zu den Themen „Hochwasserschutz“, „Starkregen“, „Niederschlagswasserbeseitigung“, „Denkmalschutz“, „Arten- und Insektenschutz“ und „Nachhaltiges Bauen“ formuliert.

Weiter wird für die Stadt Weilheim i.OB durch Formulierung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Sinne von Artikel 79 Bayerische Bauordnung (BayBO) eine Möglichkeit zur Ahndung von Verstößen gegen diese für das Stadtgebiet allgemein verbindlichen Regelungen geschaffen.

Mit Beschluss des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 wurden die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und die Einleitung des für den Bebauungsplan gebotenen förmlichen Verfahrens nach den Vorschriften des BauGB beschlossen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB in vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte auf Grundlage der Planungsunterlagen in der Entwurfsfassung vom 06.11.2024 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2025 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der zu hörenden Träger öffentlicher Belange. Es wurde abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen und Anpassungen im Satzungsentwurf und der zugehörigen Begründung.

Der im Sinne der Abwägung überarbeite Entwurf der Planungsunterlagen liegt nun in der Fassung vom 23.10.2025 vor. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen und Anpassungen sind jeweils rot dargestellt. Soweit auf DIN-Vorschriften verwiesen wird, sind diese im Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB einsehbar.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planungsunterlagen in der Fassung vom 23.10.2025 zum Bebauungsplan in der Zeit vom 24.11.2025 mit 26.01.2026 erneut öffentlich ausliegen.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital  auf der Webseite der Stadt Weilheim oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme bis spätestens 26.01.2026 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.