1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
Hinweis: Die Wahlleiterin hat in Abstimmung mit der Gemeinde nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) zu entscheiden, ob Unterstützungslisten bereits am Tag der Einreichung eines Wahlvorschlags auslegt werden.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Anschrift des Eintragungsraums (barrierefrei): Meldeamt der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, Erdgeschoss, Zimmer 001, 82362 Weilheim i.OB
Eintragungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr (am Freitag, 02.01.2026 von 08:00 bis 12:30 Uhr), Donnerstag bis 18:00 Uhr, zusätzlich am Donnerstag 15.01.2026 bis 20:00 Uhr und am Samstag, 17.01.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Weilheim i.OB, 09.12.2025
Stadt Weilheim i.OB
Brunhilde Hink
Wahlleiterin für die Gemeindewahlen in der Stadt Weilheim i.OB
