⊗ Für die Wahl des Stadtrats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, eingereicht:
voraussichtliche Ordnungszahl - Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
- 01 - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
- 02 - FREIE WÄHLER Bayern/Freie Wähler Weilheim e.V. (FREIE WÄHLER/Freie Wähler Weilheim)
- 03 - Alternative für Deutschland (AfD)
- 04 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- 05 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- 06 - Bürger für Weilheim (BfW)
- 07 - Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- 08 - Weilheim Miteinander e. V. (WM)
- 09 - Freie Demokratische Partei (FDP)
Ο Für die Wahl des Stadtrats wurde bis zum _________ (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, kein Wahlvorschlag eingereicht.
Ο Da kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem __________ (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, Wahlvorschläge nachgereicht werden. Diese können der Wahlleiterin/dem Wahleiter) zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im ____________ (Dienstgebäude), Zimmer Nr. ____ übergeben werden.
Wenn bis zum Donnerstag, dem __________ (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, kann dieser bis zum Montag, dem ___________(48. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, auf doppelt so viele sich bewerbende Personen ergänzt werden, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
Weilheim i.OB, 09.01.2026
Hink, Wahlleiterin der Stadt Weilheim i.OB
