Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 13.01.2026 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Münchener Straße, Schützenstraße, Bahnhofstraße“ für seinen gesamten Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu ändern.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Hinblick auf die vorhandene dichte Bebauung des Planungsgebiets und die verkehrlich sehr stark ausgelasteten Erschließungsstraßen (Münchener Straße, Schützenstraße als Teilstück der Staatsstraße St 2057, Bahnhofstraße).
Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses durch den Bauausschuss erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 02 am 20.01.2026. Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 diesen Änderungsbeschluss bekräftigt, was hiermit ebenfalls bekannt gegeben wird.
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 01.12.2025 dargestellt und betrifft die folgenden Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke:
Flurnummern (Fl.Nrn.)
- 870,
- 870/1,
- 871/3,
- 871/4,
- 871/5,
- 871/6,
- 871/7,
- 871/8,
- 871/9,
- 871/11,
- 872,
- 873,
- 875,
- 875/1,
- 876,
- 878-TF,
- 879,
- 881,
- 882,
- 883,
- 884,
- 885/2,
- 887,
- 889,
- 2754/47,
- 2754/10-TF,
- 2754/53-TF,
- 2754/54-TF,
- 2875,
- 2875/2,
- 2875/3,
- 2875/4,
- 2875/6 und
- 2875/8,
alle Gemarkung Weilheim.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses durch den Stadtrat.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung der Änderungsplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Stadt Weilheim i.OB
Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin
