Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2025 beschlossen, für den Bereich um die bestehende Bebauung auf den Grundstücken beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 4493-TF,
  • 4494/1,
  • 4494/3-TF,
  • 4494/4-TF,
  • 4495/1-TF,
  • 4495/2-TF,
  • 4495/3-TF,
  • 4495/4,
  • 4495/5,
  • 4549/1-TF sowie
  • 4488-TF (Teilfläche der Erschließungsstraße „Am Hahnenbühel“),

Gemarkung Weilheim, eine Außenbereichssatzung zur Regelung künftiger Bebauungen aufzustellen. 

Nach Paragraf (§) 35 Absatz 6 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) sind für die Aufstellung der Außenbereichssatzung die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 nach vorangegangener Beratung im Bauausschuss mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Insbesondere wurde der Geltungsbereich der Satzung für das Grundstück Fl.Nr. 4495/4, Gemarkung Weilheim, erweitert. Der erweiterte Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Im Rahmen der erneut gebotenen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen für die Außenbereichssatzung „Tankenrain Nord“ sowie die Begründung dazu jeweils in der Entwurfsfassung vom 03.02.2026 in der Zeit vom 24.02.2026 mit 31.03.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Änderungen gegenüber der Vorgängerfassung sind dort in rot gekennzeichnet.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut - Art der vorhandenen Information

  • „Wasser“ -  Grundwasser
  • "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
  • "Pflanzen / Tiere" - geschützte Flächen (FFH-Gebiet und Biotop)
  • „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Erkenntnisse zu Bodendenkmälern

Die Satzungsunterlagen können in genanntem Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital auf der Webseite der Stadt Weilheim oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den Eigentümern von Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.03.2026 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.