Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 23.09.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Westlich der Bahnlinie Weilheim-Peißenberg und südlich Badeweg“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 986/1, Gemarkung Weilheim, zu ändern. 

Es wurde beschlossen, durch Änderung des Bebauungsplanes nunmehr verbindlich für das Grundstück eine Fläche für den Gemeingebrauch als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fläche für Nutzung als Kindertagesstätte oder Jugend- und Vereinsarbeit“ festzusetzen. Für den geänderten Nutzungszweck soll nun eine (Ersatz-) Bebauung mit einer maximalen Geschossfläche (GF) von 140 Quadratmeter (m²) in zweigeschossiger Bauweise zuzüglich Nebengebäude mit einer Grundfläche von maximal 50 m² zugelassen werden. Eine Wohnnutzung wird nicht, auch nicht ausnahmsweise, zugelassen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Diese 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Paragrafen (§§) 13a und 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Gleichzeitig werden mit dieser Änderung im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Festsetzungen zu Garagen und Stellplätze an die aktuelle Rechtslage angepasst und Hinweise zu den Themen Baumschutz, Altlasten und wasserrechtliche Situation, Starkregenereignisse und Niederschlagswasserbeseitigung ergänzt. 

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 22.01.2026 erneut öffentlich aus. Die erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom 23.02.2026 mit 09.03.2026.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut - Art der vorhandenen Information

  • „Boden“ - Altlasten
  • „Wasser“ -  Grundwasser, Hochwasser
  • „Pflanzen / Tiere“ - Biodiversität, Baumbestand

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.03.2026 gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Beschluss des Bauausschusses vom 13.01.2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten Passagen der Planungsunterlagen (rote Darstellung) beschränkt ist.

Soweit in den Planungsunterlagen auf DIN-Vorschriften verwiesen wird, können diese bei der Stadt Weilheim i.OB eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.