Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Artikel 19 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und Paragraf (§) 90 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) findet statt am Montag, 09.03.2026, um 09.30 Uhr im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, großer Sitzungssaal (3. Obergeschoss).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Artikel 17 Absatz 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Weilheim i.OB, 20.02.2026
Hink, Wahlleiterin der Stadt Weilheim i.OB
