Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.

Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte zum Beispiel für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich.

Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten.

Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch.

In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass unter anderem Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können.

Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt. Nach der Berechnung und Datenübernahme können die Höhenfestpunkte im Bayernatlas unter www.bayernatlas.de kostenfrei abgerufen werden.

Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist.

Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten.

Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: 089 2129 -1111, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement

Herr Jan Strobl, Referat 83
Telefon: 089 2129 -1443, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Im Anhang finden Sie zudem einen Plan als PDF-Datei, aus dem das betroffene Messgebiet hervorgeht.


Information für Gebäudeeigentümer zur Anbringung von Nivellementpunkten an Gebäuden 

Was sind Nivellementpunkte?

Nivellementpunkte sind amtliche Vermessungspunkte, deren genaue Höhe über dem mittleren Meeresspiegel (Pegel in Amsterdam) ermittelt wird. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat den gesetzlichen Auftrag, in ganz Bayern entlang von sogenannten Nivellementlinien derartige Punkte einzubringen und ihre Höhe zu bestimmen (Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 31. Juli 1970, BayRS 219-1-F, Artikel 1). Die Punkte sollen möglichst lange erhalten bleiben.

Welchen Zweck haben Nivellementpunkte?

Unsere Nivellementpunkte werden ausschließlich für Zwecke der amtlichen Landesvermessung eingebracht. Sie dienen zum Beispiel für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten oder dem Hochwasserschutz und haben nichts mit möglicherweise von irgendeiner Stelle geplanten Bauobjekten zu tun. Höhenmessungen werden systematisch in ganz Bayern gebietsweise durchgeführt und etwa alle 30 Jahre erneuert. Dadurch werden Höhenbewegungen kleiner oder großer Gebiete bestmöglich erkannt.

Wie werden Nivellementpunkte angebracht? 

Die Außendiensttrupps des LDBV bringen Nivellementpunkte systematisch in ganz Bayern gemäß einem jährlichen Arbeitsplan ein. Entlang der Nivellementlinien werden die Nivellementpunkte im Abstand von etwa 200 Metern an öffentlichen oder privaten Gebäuden, sowie sonstigen geeigneten Punktträgern angebracht. Die Gebäude sollen möglichst höhenstabil, das heißt tief im Boden gegründet sein; Gartenmauern oder Garagen sind daher zur Anbringung von Nivellementpunkten nicht geeignet. Die Befugnis zur Anbringung von Vermessungspunkten wurde dem LDBV in Artikel 13 des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes erteilt. Die Außendienstmitarbeiter
des LDBV besitzen Dienstausweise. 

Entstehen dem Gebäudeeigentümer Kosten oder Verpflichtungen? 

Den Gebäudeeigentümern entstehen durch die Anbringung von Nivellementpunkten keinerlei Kosten und Verpflichtungen. Auf Wunsch kann jeder Eigentümer nach Abschluss der Berechnungen die ermittelte Höhe kostenfrei anfordern. Das LDBV ist jedoch dankbar, wenn die Nivellementpunkte sichtbar belassen und keine Gegenstände (z. B. Zigarettenautomaten) oberhalb der Punkte montiert werden. Bitte erschweren Sie die Arbeit der Außendienstmitarbeiter nicht, denn sie möchten gerne schnell und kostengünstig in unser aller Wohl ihre Tätigkeit ausführen. 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: 089 2129 -1111, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement

Herr Jan Strobl, Referat 83
Telefon: 089 2129 -1443, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen finden Sie auf der Webseite www.geodaten.bayern.de

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.