Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 10.03.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt I“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 513, Gemarkung Weilheim, zu ändern.
Mit der Änderung soll eine bauliche Erweiterung an der Westgrenze des Grundstücks ermöglicht werden, um den gestiegenen Platzbedarf des dortigen privaten Krippenmuseums zu decken.
Die Geltungsbereiche dieser Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes mit Begründung liegt nun in der Fassung vom 25.03.2026 vor und wird hiermit öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.05.2026 mit 15.06.2026.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.06.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister
