Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Weilheim i.OB KU wird gemäß Paragraf (§) 27 Absatz 1 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) festgestellt.
    Summe je der Aktiva und Passiva 77.232.661 Euro,
    Verlust laut Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.756.928 Euro.
  • Der Jahresverlust 2024 in Höhe von 2.756.928 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Nürnberg, hat den Jahresabschluss 2024 gemäß Artikel 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

(Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks erfolgt hier nur auszugsweise)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Nürnberg, den 29. April 2026

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bär
Wirtschaftsprüfer

Langenbach
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss 2024 mit dem vollständigen Bestätigungsvermerk kann vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 jeweils Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr bei den Stadtwerken Weilheim i.OB, Stadtwerkestraße 1, Zimmer 108, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen (KU), 12.06.2026

Karl Neuner
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.