Bekanntmachung 

In seiner Sitzung am 18.07.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet zwischen „Pöltnerstraße und Ledererstraße“ einen einfachen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 144,
  • 145,
  • 146,
  • 147,
  • 148,
  • 149,
  • 151,
  • 151/1,
  • 152,
  • 153,
  • 153/2,
  • 154,
  • 155,
  • 162,
  • 162,1,
  • 172,
  • 173,
  • 173/2,
  • 174,
  • 175,
  • 175/2,
  • 176,
  • 177,
  • 179,
  • 183-TF,
  • 188-TF,
  • 189,
  • 190,
  • 191,
  • 192,
  • 194 und
  • 961-TF

Gemarkung Weilheim, umfasst.

Das Gebiet wird als „besonderes Wohngebiet“ (WB) gemäß Paragraf (§) 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „besondere Wohnbaufläche“ dar.

Ziel der Bauleitplanung ist eine bauleitplanerische Umsetzung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Weilheim i.OB mit verbindlichen Regelung für zulässigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Hierdurch sollen Nutzungskonflikten vermieden werden und Schutzinteressen gewahrt bleiben. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2026 mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden.

Aus dem Ergebnis der Abwägung und unter Einbeziehung der Erkenntnisses aus der aktuellen Untersuchung „Funktionale Strukturanalyse Innenstadt Weilheim in Oberbayern“ durch das Büro CIMA Beratung + Management GmbH als Aktualisierung des früheren Einzelhandelskonzepts für die Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahr 2018 ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. 

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 30.06.2026 mit zugehöriger Begründung erneut öffentlich aus.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 22.07.2026 mit 30.08.2026.

Die Äußerungsmöglichkeit zu den Planungsinhalten wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB hierbei beschränkt auf die gegenüber der zuletzt öffentlich ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen geänderten Inhalte. Diese sind in rot gekennzeichnet.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.08.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.