Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 22.01.2026 eine 15. Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ zur Modifizierung der nach Paragraf (§) 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Mischgebiete zulässigen Nutzungen beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Abfrage der Fachbehörden erfolgten in der Zeit vom 22.04.2026 mit 29.05.2026. Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, konnte der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.07.2026 den Planentwurf billigen und zur öffentlichen Auslegung bereitstellen.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden im Verfahren nicht vorgebracht. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 22.07.2026 bis einschließlich 09.09.2026

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB beziehungsweise unter dieser Adresse sowie im Geoportal Bayern einsehbar.

Es handelt sich um den im beiliegenden Lageplan abgedruckten Planbereich.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Paragraf (§) 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)).

Stadt Weilheim i.OB

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.