Bekanntmachung

Bereits in seiner Sitzung am 25.04.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Ziegelgrube“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und zu erweitern. Das Verfahren wurde zunächst zurückgestellt, um den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Mit der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes, rechtskräftig seit März 2026, wurde hier ein Wohngebiet ausgewiesen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Flurnummern (Fl.Nrn.) 3254-Tf, 3258/11, Gemarkung Weilheim i.OB

Das Gebiet wird entsprechend des bestehenden Bebauungsplanes „Ziegelgrube“ als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 4 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Hiermit erfolgen die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Planung.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.08.2026 mit 05.10.2026 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach Paragraf (§) 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.10.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.