Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 21.07.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Adlhochstraße" für das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 3047/10, Gemarkung Weilheim, zu ändern und den Geltungsbereich um das Grundstück Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim, zu erweitern. Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit der Planung wird für das bislang unbebaute Grundstück Fl.Nr. 3047/6, Gemarkung Weilheim, Wohnbaurecht begründet und damit der mögliche Bauzusammenhang beiderseits der Adlhochstraße in städtebaulich verträglicher Weise arrondiert. Für der Erweiterungsbereich gelten die gleichen Festsetzungen wie für den ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Die Bebauungsplanänderung wird gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Erweiterungsfläche wird aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB entwickelt, der die Fläche bereits als Wohnbaufläche darstellt. Eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegt vor. Abgesehen wird im Verfahren von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Adlhochstraße“ mit Erweiterung sowie die zugehörige Begründung werden in der Fassung vom 27.08.2026 zusammen mit der oben genannten artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 06.10.2026 mit 09.11.2026.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB sowie unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.11.2026 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.