Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 02.12.2025 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkhaus Krumpperstraße“ samt Vorhaben- und Erschließungsplan für seinen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Diese Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Durch die Änderung wird kein Vorhaben mit Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen ersten Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2026 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zu den Planungsunterlagen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 20.10.2026 zusammen mit dem schalltechnischen Gutachten des TÜV Süd vom 08.10.2025 und der ergänzenden Stellungnahme des TÜV Süd vom 14.10.2026 als Zusatz zu vorgenanntem Gutachten nochmals öffentlich aus.

Die nochmalige öffentliche Auslegung erfolgt verkürzt gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit

vom 06.11.2026 mit 23.11.2026.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Soweit in den Planungsunterlagen auf DIN-Vorschriften verwiesen wird, sind diese im Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB einsehbar.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23.11.2026 gegeben.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.