In seiner Sitzung am 18.07.2005 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Paradeisstraße" - Bereich Ybelherstraße für das Grundstück Fl.Nr. 2897/8 - Bauquartier "C" - zu ändern.

Kerndaten dieser Änderung sind die Erhöhung der Wohneinheiten von bisher 2 auf 3 WE (Doppelhaus mit Einliegerwohnung), Erhöhung der Dachneigung von 30° auf 35° mit Zulassung von Dachgauben und der Situierung einer zusätzlichen Doppelgarage an der Südostseite des Grundstückes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Nachbarliche Belange werden nicht in rechtlich relevanter Weise berührt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.09.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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