In seiner Sitzung am 26.01.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan im Gebiet "Leprosenweg" - zwischen der Straße Leprosenweg und der Bahnlinie München-GAP gelegen - zu ändern.

Vom Geltungsbereich sind nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 25.01.2006 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 2755, 2759/6, 2759/16, 2759/17, 2777/2, 2777/9, Gemarkung Weilheim und Fl.Nr. 647/24, Gemarkung Unterhausen.
Das Gebiet ist entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan und des derzeitigen Bebauungsplanes als "eingeschränktes Gewerbegebiet" gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Da es sich um ein innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 13.04.2006 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der zu ändernden Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen.

Hierzu findet am 16.03.2006, 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Änderungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann zusätzlich während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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