Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.01.2006 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Bebauungsplangebiet "Dorfgebiet Marnbach" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 10.03.2006 bekanntgegeben. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan wies das Grundstück Fl.Nr. 1237, Gemarkung Deutenhausen, als landwirtschaftliche Fläche (Grünfläche) aus. Ein aus dieser Fläche abgetrenntes Teilstück im Anschluss an die nachbarliche Bebauung soll nun als Dorfgebietsfläche für den Bau eines Wohngebäudes ausgewiesen werden. Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

Der Änderungsplan wurde nun vom Stadtrat in seiner Sitzung am 08.05.2006 samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.05.2006 mit 05.07.2006 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich aus. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gegen die Änderung wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an