In seiner Sitzung am 27.07.2006 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet "Südlich der Oberen Bachstraße", Gemarkung Deutenhausen, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Der Geltungsbereich erfasst das Grundstück Fl.Nr. 1258/5, Gemarkung Deutenhausen und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.07.2006.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 02.10.2006 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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